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   VGH Bayern, 14.02.2005 - 8 CS 04.2912   

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https://dejure.org/2005,30234
VGH Bayern, 14.02.2005 - 8 CS 04.2912 (https://dejure.org/2005,30234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2005 - 8 CS 04.2912 (https://dejure.org/2005,30234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 8 CS 04.2912 (https://dejure.org/2005,30234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Straßenbaulast für eine Staatsstraße auf eine kreisfreie Stadt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag; Berücksichtigung des Grundsatzes der Begünstigung leistungsschwacher Träger der Straßenbaulast bei Kreuzungsbaumaßnahmen; Erforderlichkeit der Aufnahme in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

    Die gesetzliche Folge einer solchen Vereinbarung ist der Übergang der gesetzlichen Aufgaben aus der Straßenbaulast im Sinne von Art. 9 BayStrWG auf den kommunalen Baulastträger (vgl. BayVGH vom 14.8.2002, Az. 8 ZB 02.1293, BA S. 13 f.; BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 5).

    Dem Ausbauplan für Staatsstraßen mangelt es nicht nur an der negativen, sondern auch an der positiven Bindungswirkung, so dass weder die Aufnahme des Straßenbauvorhabens in den Ausbauplan die Prüfung der Planrechtfertigung ersetzen würde, noch dass umgekehrt die Nichtaufnahme bereits die Planrechtfertigung ausschließen würde (vgl. BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 6).

    Dies entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wonach in eng bebauten innerörtlichen Bereichen aktive Lärmschutzeinrichtungen meist nicht mehr im erforderlichen Umfang sinnvoll zu errichten sind und eine Planfeststellungsbehörde daher dem Gesichtspunkt der Entlastung des innerörtlichen Bereichs von Verkehr und Verkehrslärm den Vorrang einräumen kann (vgl. BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 9).

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.515

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

    Die gesetzliche Folge einer solchen Vereinbarung ist der Übergang der gesetzlichen Aufgaben aus der Straßenbaulast im Sinne von Art. 9 BayStrWG auf den kommunalen Baulastträger (vgl. BayVGH vom 14.8.2002, Az. 8 ZB 02.1293, BA S. 13 f.; BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 5).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71

    Materielle Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Diese Einstufung beinhaltet jedoch keine Bindung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.2.2005 - 8 CS 04.2912 - juris Rn. 17), wie dies bei der Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der Fall ist.
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.70

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn die Null-Variante, d. h. die Ertüchtigung

    Diese Einstufung beinhaltet jedoch keine Bindung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.2.2005 - 8 CS 04.2912 - juris Rn. 17), wie dies bei der Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der Fall ist.
  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.516

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

    Die gesetzliche Folge einer solchen Vereinbarung ist der Übergang der gesetzlichen Aufgaben aus der Straßenbaulast im Sinne von Art. 9 BayStrWG auf den kommunalen Baulastträger (vgl. BayVGH vom 14.8.2002, Az. 8 ZB 02.1293, BA S. 13 f.; BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 5).
  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.1716

    Planfeststellung der St ... Ortsumgehung ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

    Dies entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wonach in eng bebauten innerörtlichen Bereichen aktive Lärmschutzeinrichtungen meist nicht mehr im erforderlichen Umfang sinnvoll zu errichten sind und eine Planfeststellungsbehörde daher dem Gesichtspunkt der Entlastung des innerörtlichen Bereichs von Verkehr und Verkehrslärm den Vorrang einräumen kann (vgl. BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 9).
  • VG München, 25.09.2012 - M 2 K 11.1283

    Planfeststellung für eine Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägung;

    e) Auf die Frage, ob und inwieweit trotz der fehlenden Bindungswirkung des Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern (vgl. BayVGH vom 14.02.2005 Az. 8 CS 04.2912 juris RdNr. 17) die Aufnahme der St ... Ortsumfahrung ... in den 7. Ausbauplan, Stand 11. Oktober 2011, mit 1. Dringlichkeit (Überhang) ein "Indiz" für die Planrechtfertigung darstellt (so VG Würzburg vom 12.04.2011 Az. W 4 K 10.118 juris RdNr. 97), kommt es deshalb nicht mehr an.
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 6 K 08.1659

    Straßenrechtliche Planfeststellung

    Die gesetzliche Folge einer solchen Vereinbarung ist der Übergang der gesetzlichen Aufgaben aus der Straßenbaulast im Sinne von Art. 9 BayStrWG auf den kommunalen Baulastträger (vgl. BayVGH vom 14.8.2002, Az. 8 ZB 02.1293, BA S. 13 f.; BayVGH vom 14.2.2005, Az. 8 CS 04.2912, BA, S. 5).
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